
Kunden der NÜRNBERGER können jeden Ratgeber des DBW zum Vorzugspreis erhalten und sparen damit je Buch 2,50 Euro
Zur Bestellung
Vorzeitige Rückzahlung bedeutet, daß Sie den Kredit vor Ablauf der festgelegten Laufzeit zurückzahlen können. Dies wird üblicherweise bereits im Kreditvertrag geregelt und die vereinbarte Kündigungsfrist ist einzuhalten. Die gesetzlichen Grundlagen besagen, daß der Kredit frühestens nach 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden kann.
Interessant kann diese Möglichkeit sein, wenn Sie z.B. von einem anderen Kreditanbieter ein günstigeres Angebot für einen Kredit erhalten.
Beachten Sie jedoch, daß gezahlte Kreditgebühren (Bearbeitungsgebühren) in der Regel nicht zurückgezahlt werden, so daß Sie genau durchrechnen sollten, ob sich eine Umschuldung wirklich rechnet.
Bei vielen Banken können Sie während der Laufzeit auch Teilbeträge zurückzahlen, meist wird dies als Sondertilgung bezeichnet. Die monatliche Kreditrate bleibt in diesem Fall gleich, jedoch die Laufzeit des Kredites verkürzt sich.
| Hier können Sie ein besonders günstiges Darlehen anfragen. Oder möchten Sie bestehende Kredite ablösen und sind an einer Entschuldung interessiert? Hier geht es zu den Berechnungsbeispiel für Beamte und für unkündbare Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes. Hier geht es zum Antrag |