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Rund um den Kredit: Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der sogenannte Bürge für die Schuld oder den Kredit eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Im allgemeinen versucht sich der Gläubiger durch eine Bürgschaft vor der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers abzusichern. Banken verlangen in der Regel eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Dies bedeutet, daß im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldner die Bank ihre Ansprüche sofort vom Bürgen einfordern kann. So werden langwierige und teure Verfahren gegen den Schuldner vermieden.

Meist werden Bürgschaften nur bis zu einem bestimmten, festgelegten Betrag gegeben.


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