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Eine Ausfallbürgschaft ist eine zusätzliche Sicherheit bei einem Kreditgeschäft. Es handelt sich dabei im eine besondere Art der der Bürgschaft. Eine Ausfallbürgschaft kann erst in Anspruch genommen werden, wenn alle übrigen Sicherheiten bereits ausgeschöpft sind, beispielsweise durch eine Zwangsversteigerung.
Der sogenannte Ausfallbürge muss nun nur noch für die Restschuld aufkommen und kann nicht, wie bei einer "normalen" Bürgschaft, sofort für den vollen Kredit-Betrag in Anspruch genommen werden.
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