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Sie sind Beamtin bzw. Beamter oder im öffenlichen Dienst beschäftigt und haben finanzielle Wünsche?
Hier können Sie ein besonders günstiges Darlehen anfragen. Oder möchten Sie bestehende Kredite ablösen und sind an einer Entschuldung interessiert? Hier geht es zu den Berechnungsbeispiel für Beamte und für unkündbare Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes. Hier geht es zum Antrag
Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten für die Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten besondere Vorschriften. Für Beamte sind diese Regelungen in den Beamtengesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder geregelt, für Tarifbeschäftigte sinmd diese Vorschriften in den Tarifverträgen festgelegt (TVöD und TV-Länder).
Grundlegende Informationen zum Nebentätigkeitsrecht finden Sie im Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes", den Sie als OnlineBuch im Rahmen des OnlineService bestellen können. Als Kunde des OnlineService zahlen Sie für eine Laufzeit von 12 Monaten nur 10,00 Euro >>>zur Bestellung
Ausgewählte Vorschriften für Frauen im öffentlichen Dienst finden Sie auch im Internet. Wir empfehlen Ihnen folgende Websites:
- www.nebentaetigkeitsrecht.de